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LG Potsdam, 22.04.2009 - 8 O 263/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Potsdam, 22.04.2009 - 8 O 263/08
- OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 3 U 65/09
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 3 U 65/09
Zum Schadensersatzanspruch wegen Verzögerung der Vertragsverhandlungen über die …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 22. April 2009 - 8 O 263/08 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 22.04.2009 - 8 O 263/08 - die Beklagte zur Zahlung von 5.811,80 EUR und von weiteren 546, 60 EUR auf vorprozessuale Rechtsanwaltskosten zu verurteilen, jeweils zuzüglich Zinsen ab Rechtshängigkeit in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.